Aufgrund rigoroser Kürzungen in der Sozialversicherung besteht die Krankengymnastik auf Kassenrezept in aller Regel aus einer ca. 15-minütigen Behandlung mit anschließender Nutzung diverser Sportgeräte. Eine längere Einzelbehandlung ist auf Basis der aktuellen Kassensätze wirtschaftlich nicht tragbar.

[ klasse statt kasse ]

Meiner Vorstellung von einer individuellen und ganzheitlichen Behandlung - diese dauert pro Sitzung je nach Patient zwischen 30 und 60 Minuten - entsprechen diese Rahmenbedingungen nicht, und daher habe ich auf eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen verzichtet.

Das bedeutet für Sie:

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie meine krankengymnastischen Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen.

Wenn Sie Kassenpatient/in sind, behandle ich Sie gerne auf Basis eines von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker ausgestellten Privatrezeptes. Mein Honorar wird Ihnen jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.

Bild Kassenkarte